Unfallversicherung der LVM im Test
Du möchtest wissen, wann die Unfallversicherung der LVM leistet und wo Schwachpunkte liegen?
Nachfolgend findest du eine Übersicht der verschiedenen Leistungsbausteine sowie eine Bewertung des Tarifs anhand unseres eigens entwickelten, transparent nachvollziehbaren iunto-Qualitäts-Scorings.
Wir haben für dich 5 Bereiche und über 90 Kriterien analysiert, um die Unfallversicherung der LVM sowie viele weitere Tarife zu bewerten.
Du suchst eigentlich nach der Unfallversicherung einer anderen Gesellschaft? Kein Problem. Schreib uns einfach per Whatsapp, Live-Chat oder unser Kontaktformular und wir analysieren auch deinen aktuellen Tarif und abonniere gerne künftige Testberichte.
Die Basics:
Eine Unfallversicherung zahlt dir eine Summe und/oder monatliche Rente für den Fall einer bleibenden Gesundheitsschädigung-/einschränkung oder auch Invalidität. Liegt nun ein versicherter Unfall vor, regeln Grundsumme, Gliedertaxe und Progression dann am Ende die Höhe der Auszahlung, die du im Falle einer Invalidität bekommst. Wie viel du bekommst, wird bei Vertragsabschluss festgelegt.
Bsp:
Durch einen versicherten Unfall tritt eine Invalidität auf. Das Bein ist funktionsunfähig/gelähmt. Laut der Gliedertaxe der LVM erkennt Sie 70% Invalidität an für ein Bein. Bei einer Grundsumme von 100.000 € würdest du nun 70.000 € ausgezahlt bekommen. Durch eine Progression wird die Auszahlung teils deutlich erhöht. Die Berechnung ist jedoch etwas komplexer und würde hier den Rahmen sprengen.
Hinweis:
Hat jedoch eine Vorerkrankung den Unfall teilweise mitverschuldet, kann die LVM die Leistung kürzen. In guten Tarifen ist das nicht der Fall. Wir nehmen daher vorweg: wir raten dringend von dem Tarif ab.
Tipp:
Der Testbericht ist sehr ausführlich. Wenn dich die Zusammenfassung interessiert, spring gerne direkt zur Zusammenfassung.
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Inhaltsverzeichnis
- Unfallversicherung der LVM im Test
- Unfallursachen
- Bewusstseinsstörungen
- Alkoholkonsum
- Einnahme von Medikamenten
- Schlaganfall
- Herzinfarkt
- Herz- und Kreislaufstörungen
- Zuckerschock
- Witterungsbedingungen
- Anfälle
- Übermüdung / Schlaftrunkenheit
- Einschlafen infolge Übermüdung
- Schlafwandeln
- Ohnmachtsanfälle
- Erschrecken
- ungewollte Einnahme von KO-Tropfen
- Sonstige nicht genannte Bewusstseinsstörungen - der Joker
- Sonstige Leistungen
- Infektionskrankheiten
- Borreliose
- Bruccellose
- Cholera
- Diphterie
- Dreitagefieber
- Echinokokkose
- Enzephalitis
- Fleckfieber
- FSME
- Gelbfieber
- Gürtelrose
- Keuchhusten
- Lepra
- Malaria
- Masern
- Menningitis
- Mumps
- Paratyphus
- Pest
- Pfeiffersches Drüsenfieber
- Pocken
- Röteln
- Scharlach
- Schlafkrankheit
- Spinale Kinderlähmung
- Tollwut
- Tuberkulose
- Tuläramie
- Typhus
- Windpocken
- Wundstarrkrampf
- Sonstige Infektionen
- Zugang zur digitalen Versicherungsapp anfordern
- Gliedertaxe
- Arm im Schultergelenk
- Arm bis oberhalb Ellenbogengelenk
- Arm unterhalb Ellenbogengelenk
- Hand
- Daumen
- Zeigefinger
- anderer Finger
- Bein über der Mitte des Oberschenkels
- Bein bis zur Mitte Oberschenkels
- Bein bis unterhalb des Knies
- Bein bis zur Mitte des Unterschenkels
- Fuß
- große Zehe
- andere Zehe
- Auge
- Gehör auf einem Ohr
- Geruchssinn
- Geschmackssinn
- Stimme
- eine Niere
- beide Nieren
- Milz vor Vollendung des 14. Lebensjahres
- Milz nach Vollendung des 14. Lebensjahres
- Zwölffinger-, Dünn-, Dick- oder Enddarm
- Lungenflügel
- Gallenblase
- Magen
- Leber
- Bauchspeicheldrüse
- Gliedertaxe
- Du hast deinen gewünschten Tarif nicht gefunden? Schreib uns, welchen Tarif du hast und wir analysieren ihn.
Experten
Testbereiche
Kriterien
%
Transparenz
Unfallursachen
Mitwirkungsanteil / Vorerkrankungen
Erklärung:
Eine gute Unfallversicherung sollte vollständig darauf verzichten, Leistungen zu kürzen, sofern ein Unfall auf eine vorherige Erkrankung zurückzuführen ist. Das ist der sogenannte Mitwirkungsanteil. Dieser liegt bei der LVM bei 40%. Das bedeutet: Verschuldet eine Vorerkrankung nun zu mindestens 40% einen Unfall, findet eine Leistungskürzung statt. Die Frage ist nun, wie bemessen wird, ob eine Vorerkrankung einen Unfall komplett oder teilweise verschuldet hat. Das ist unserer Ansicht nach in der Praxis kaum möglich. Noch ein Grund mehr, bei der Unfallversicherung nur Tarife in Betracht zu ziehen, die unabhängig von Vorerkrankungen leisten – also auch dann, wenn eine Vorerkrankung einen Unfall verschuldet hat.
Schadenfälle aus der Praxis:
1. Praxisbeispiel: Asthma/Kurzatmigkeit
Aufgrund einer asthmatischen Vorerkrankung tritt eine Kurzatmigkeit auf. Durch zu geringe Sauerstoffanteile im Blut kommt es zu einer Einschränkung des Sichtfelds. Infolge dessen passiert ein Unfall.
2. Praxisbeispiel: Diabetes
Durch Unterzuckerung können Bewusstseinsstörungen hervorgerufen werden. So könnte während der Autofahrt die Sicht schwinden und man könnte dadurch einen Unfall verursachen. Dieser Unfall ist dann zwangsläufig auf die Diabeteserkrankung zurückzuführen. Sofern in der Unfallversicherung ein Mitwirkungsanteil enthalten ist, kann dies eine Leistungskürzung-/absagen zur Folge haben.
Ergebnis:
Leider beträgt der Mitwirkungsanteil bei der LVM 40%. Besonders, wenn man älter ist und die Wahrscheinlichkeit steigt, dass Vorerkrankungen einen Unfall verschulden, kann das sehr problematisch sein und im Leistungsfall dazu führen, dass es kein Geld gibt oder zumindest deutlich weniger.
Eigenbewegung
Erklärung:
Im Versicherungsrecht ist eine Unfallversicherung durch den Begriff PAUKE definiert, also ein plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper einwirkendes Ereignis. Wenn du dir einen Unfall vorstellst, denkst du vielleicht an einen Autounfall oder an einen Unfall auf der Arbeit. Viele Unfälle passieren jedoch durch Eigenbewegung, also ohne fremde Einwirkung, z.B. im Haushalt oder auch einfaches Stolpern. Eigenbewegungen gehören somit zu den häufigsten Unfallursachen. Es ist daher sehr wichtig, dass Eigenbewegungen versichert sind. Dies ist bei der LVM der Fall. Ausgeschlossen sind lediglich Schäden an der Bandscheibe. Das ist jedoch Standard am Markt und daher vollkommen okay.
Ergebnis:
Volle Punktzahl in diesem Punkt für die LVM.
Vergiftungen
Erklärung:
Auch Vergiftungen sind in einer guten Unfallversicherung mitversichert. Darunter fallen Vergiftungen durch Gase, Dämpfe, Einnahme fester oder flüssiger Stoffe oder Vergiftungen durch Pflanzen.
Ergebnis:
Leider schneidet die LVM hier besonders schlecht ab. Vergiftungen durch Gase oder Dämpfe sind nur mit dem Baustein “BB erweiterter Unfallschutz 2021” versichert, bei Einwirkung von Gasen oder Dämpfen über einen längeren Zeitraum nur bei Einwirkung bis zu 1 Tag. Gute Tarife haben hier einen Zeitraum von 7 Tagen. Vergiftungen durch die Einnahme fester oder flüssiger Stoffe ist leider nur versichert, wenn man unter 18 ist und zu Vergiftungen durch Pflanzen ist nichts explizit geregelt.
Ertrinken oder Ersticken
Erklärung:
Ertrinken und Ersticken muss nicht zwangsläufig zum Tod führen, vielmehr kann es dadurch auch zu einer Invalidität kommen. In der Vergangenheit wurde über diesen Punkt öfters gestritten. Damit das nicht mehr passiert, haben gute Tarife diese Punkte in ihre Versicherungsbedingungen mit aufgenommen.
Ergebnis:
Ertrinken oder Ersticken ist nur im Todesfall versichert, das bedeutet bleibende Schäden durch Ersticken oder Ertrinken und infolge dessen bspw. Sauerstoffmangel im Gehirn mit Folgeschäden, sind für eine bleibende Invalidität nicht versichert. Lediglich eine Todesfallleistung, sofern vereinbart, würde es geben. Diese Leistung ist nur versichert mit der Vereinbarung “BB erweiterter Unfallschutz 2021”
Erfrierungen
Erklärung:
Erfrierungen können im schlimmsten Fall zu Amputationen führen. Auch wenn eine Erfrierung nicht unter den klassischen Unfall fällt, sollte dies natürlich mitversichert sein.
Ergebnis:
Erfrierungen sind bei der LVM ebenfalls nur mit dem Baustein “BB erweiterter Unfallschutz 2021” versichert. Hier ist im Gegensatz zu Ertrinken und Ersticken nicht nur der Unfalltod versichert sondern auch Gesundheitsschäden.
Gesundheitsschäden bei Rettungsmaßnahmen
Erklärung:
Gegebenenfalls hatte man zunächst Glück und ein Unfall ist glimpflich ausgegangen. Nun kann es jedoch sein, dass man feststeckt und freigeschnitten werden muss. Durch Rettungsmaßnahmen, beispielsweise eine Wiederbelebung kann es ebenfalls zu Gesundheitsschädigungen kommen. Wichtig ist daher, dass Gesundheitsschäden durch Rettungsmaßnahmen mitversichert sind.
Ergebnis:
Unfallbedingte Gesundheitsschäden, die sich die versicherte Person bei Rettungsmaßnahmen zuzieht, sind bei der LVM mit dem Baustein “BB erweiterter Unfallschutz 2021″bis zur vereinbarten Versicherungssumme versichert.
Spezielle Hobbies
Erklärung:
Kart fahren und tauchtypische Gesundheitsschäden sind bei der LVM explizit in den Versicherungsbedingungen mitversichert.
Ergebnis:
Gelegentliches Kartfahren sowie tauchtypische Gesundheitsschäden sind bei der LVM mitversichert.
Manko: Kosten für eine Dekompressionskammer sind leider nur bis 2.000 Euro versichert. Die Kosten laut Gebührenordnung für Ärzte liegt hier bei ca. 200 Euro pro Behandlung. Da bei manchen Therapien 20-40 Behandlungen angeraten werden, ist das unserer Meinung nach etwas wenig.
Explosions-, Schall- oder sonstige Druckwellen
Erklärung:
Explosions-, Schall- oder sonstige Druckwellen können ebenfalls zu schwerwiegenden Verletzungen und bleibenden Schäden führen.
Beispiele:
Silvesterkracher, alte Munition oder irgendwelche Gasexplosionen.
Ergebnis:
Leider sind Explosions-, Schall- oder sonstige Druckwellen bei der LVM nicht versichert.
Gewichtung der einzelnen Leistungen
- Hauptunfallursachen 40%
- Bewusstseinsstörungen 20%
- Sonstige Leistungen 20%
- Infektionskrankheiten 10%
- Gliedertaxe 10%
Bewusstseinsstörungen
Alkoholkonsum
Erklärung:
Vielleicht warst du schonmal betrunken und hattest bisher immer Glück, dass nichts passiert ist. Das kann jedoch auch anders sein. Eine gute Unfallversicherung versichert auch Unfälle durch Trunkenheit (sogar beim Fahren eines Fahrzeugs).
Ergebnis:
Unfälle infolge von Alkoholkonsum sind bei der LVM mit dem Baustein “BB erweiterter Unfallschutz 2021” bis 1,6 Promille versichert.
Wichtig:
Unfälle durch alkoholbedingte Bewusstseinsstörung beim Führen von Kraftfahrzeugen sind leider nicht versichert. Auch wenn man beim Führen von Kraftfahrzeugen grundsätzlich nichts trinken sollte, so würden wir uns doch wünschen, dass mindestens mal die gesetzliche Grenze von 0,5 Promille versichert wäre. Andere Versicherer haben das deutlich besser gelöst und leisten teilweise bis 1,5 Promille.
Einnahme von Medikamenten
Erklärung:
Durch die Einnahme von Medikamenten kann es ebenfalls zu Bewusstseinsstörungen und infolge dessen zu einem Unfall kommen.
Ergebnis:
Die Einnahme von Medikamenten ist bei der LVM leider nicht mitversichert.
Schlaganfall
Erklärung:
Durch einen plötzlichen Schlaganfall kann es ebenfalls zu einem Unfall kommen. Man kann umkippen, ausrutschen oder schlimmeres.
Ergebnis:
Unfallbedingte Gesundheitsschäden durch Schlaganfälle sind bei der LVM mit dem Baustein “BB erweiterter Unfallschutz 2021” versichert.
Wichtig:
Gesundheitsschäden durch den eigentlichen Schlaganfall sind immer ausgeschlossen, das ist aber normal.
Herzinfarkt
Erklärung:
Durch einen plötzlichen Herzinfarkt kann es ebenfalls zu einem Unfall kommen. Man kann umkippen, ausrutschen oder schlimmeres.
Ergebnis:
Unfallbedingte Gesundheitsschäden durch einen Herzinfarkt sind bei der LVM mit dem Baustein “BB erweiterter Unfallschutz 2021” versichert.
Wichtig:
Gesundheitsschäden durch den eigentlichen Herzinfarkt sind immer ausgeschlossen, das ist aber normal.
Herz- und Kreislaufstörungen
Erklärung.
Es gibt eine Vielzahl von Herz- und Kreislaufstörungen wodurch ernsthafte Unfälle passieren können.
Ergebnis:
Unfälle durch Herz- und Kreislaufstörungen, also einer der Hauptursachen für Unfälle durch Schwindel sowie alle folgenden Bewusstseinsstörungen sind bei der LVM leider nicht versichert.
Zuckerschock
Erklärung:
Mit Diabetes kann es sein, dass man einen Zuckerschock erleidet.
Ergebnis:
Zuckerschocks sind nicht versichert bei der LVM. Selbst wenn, wäre das aufgrund des Mitwirkungsanteils, also der Anrechnung von Vorerkrankungen problematisch, da die Leistung gekürzt wird. Als Diabetiker ist das besonders problematisch
Witterungsbedingungen
Erklärung:
Unfälle aufgrund von wetterbedingten Bewusstseinsstörungen treten besonders im Sommer bei großer Hitze auf. Durch einen Sturz kann es zu bleibenden Schäden kommen.
Ergebnis:
Gesundheitsschäden durch witterungsbedingte Unfälle sind bei der LVM leider nicht versichert.
Anfälle
Erklärung:
Plötzliche Krampfanfälle oder epiletptische Anfälle können ebenfalls zu Unfällen führen.
Ergebnis:
Anfälle sind bei der LVM leider nicht mitversichert.
Übermüdung / Schlaftrunkenheit
Erklärung:
Schlaftrunkenheit ist vom nächsten Punkt: “Einschlafen infolge Übermüdung” dadurch zu unterscheiden, dass hiermit lediglich die eingeschränkte Leistungsfähigkeit gemeint ist. Du kennst es sicher: man ist so müde, dass man kaum noch die Augen aufhalten kann und deutlich langsamer reagieren kann.
Beispiel:
Beim Autofahren kommt es aufgrund großer Müdigkeit zu verlangsamten Reaktionen. Durch eine zu langsame Reaktionsfähigkeit passiert ein Unfall.
Ergebnis:
Schlaftrunkenheit ist bei der Unfallversicherung der LVM leider nicht mitversichert.
Einschlafen infolge Übermüdung
Erklärung:
Einschlafen infolge einer Übermüdung bezeichnet im Gegensatz zum vorherigen Punkt, der eingeschränkten Reaktionszeit durch große Müdigkeit das wirkliche “Einschlafen”.
Beispiel:
Durch starke Müdigkeit schläft man beim Auto fahren und baut einen Unfall.
Ergebnis:
Einschlafen infolge einer Übermüdung ist bei der LVM leider nicht versichert.
Schlafwandeln
Erklärung:
Vielleicht bist du Schlafwandler, vielleicht auch nicht. Schlafwandler vollziehen ohne dass sie sich dessen bewusst sind, nachts komplexe Handlungen. Dies reicht vom einfachen Aufrichten im Bett bis hin zum Auto fahren.
Beispiel:
Im Schlaf gehst du umher und stolperst. Durch das Stolpern und Hinfallen kommst du zu dir. Im schlimmsten Fall kann dies zu bleibenden Schäden, beispielsweise einer Querschnittslähmung führen
Ergebnis:
Leider ist Schlafwandeln bei der LVM nicht versichert.
Ohnmachtsanfälle
Erklärung:
Viele Unfälle gehen auf Ohnmachtsanfälle zurück.
Beispiele:
Ich bin früher als Kind häufig in der Kirche umgekippt. Glücklicherweise ist immer alles gut gegangen. Es hätte jedoch auch schlimmer enden können. In dem Fall wäre die LVM nicht zahlungspflichtig gewesen, hätte ich dort als Kind eine Unfallversicherung gehabt.
Erklärung:
Leider sind Unfälle infolge von Ohnmachtsanfällen bei der LVM nicht versichert – absolutes No Go.
Erschrecken
Erklärung:
Jeder, egal ob Mann oder Frau, stark oder nicht so stark, kann sich erschrecken. Die Ursachen dafür können vielfältig sein – ein plötzlicher Donner, ein lauter Schrei oder vieles mehr.
Beispiele:
Da es bei uns zum Zeitpunkt des Schreibens des Berichts heftig gewittert hat, ein Beispiel in diesem Zusammenhang:heftig gewittertAufgrund eines heftigen Donners verreißt du das Lenkrad
Ergebnis:
Unfälle infolge von Erschrecken sind leider nicht versichert bei der Unfallversicherung der LVM.
ungewollte Einnahme von KO-Tropfen
Erklärung:
Kaum jemand nimmt vermutlich KO-Tropfen freiwillig ein. Von den schlimmsten Verbrechen, die einem passieren können dadurch, dass einem KO-Tropfen eingeflößt wurden, wollen wir gar nicht erst reden. Gegebenenfalls hatte man Glück im Unglück und bleibt bei Bewusstsein trotz unbewusster Einnahme von KO-Tropfen. Dadurch passiert jedoch ggf. bei der Heimfahrt ein Unfall. Sicherlich wird ein Bluttest gemacht. Können KO-Tropfen nachgewiesen werden, müssen die meisten Versicherungen zahlen.
Ergebnis:
Unfälle infolge der ungewollten Einnahme von KO-Tropfen sind bei der LVM leider nicht mitversichert.
Sonstige nicht genannte Bewusstseinsstörungen - der Joker
Erklärung:
Die oben genannten Punkte sind nur einige von sehr sehr vielen Arten von Bewusstseinsstörungen. Gute Unfallversicherungen gehen daher hin und sagen: egal wegen was die Bewusstseinsstörung erfolgt ist – wir leisten. Wir bezeichnen den Punkt daher gerne als “Joker”.
Ergebnis:
Leider ist das bei der LVM nicht der Fall. Bei Bewusstseinsstörungen, die nicht in den Versicherungsbedingungen genannt sind, wäre die LVM daher nicht zahlungspflichtig.
Stay in touch
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Sonstige Leistungen
behinderungsbedingte Kosten
Erklärung:
Eine gute Unfallversicherung erstatttet neben der rein “berechneten” Geldsumme zusätzlich entstandene Kosten für den behindertengerechten Umbau eines PKW oder den behindertengerechten Umbau der Wohnung oder den Umzug in eine behindertengerechte Wohnung.
Beispiel:
Ein Schwenksitz kostet beispielsweise ca. 3.000 Euro, eine Handschaltung beginnt ab 2.500 Euro und ein Heckstieg kostet 7.000 Euro aufwärts. Für den Umbau der Wohnung kommen dann weitere Kosten auf einen zu, die je nach Größe der Wohnung sehr individuell sein können.
Ergebnis:
Leider sind zusätzliche behinderungsbedingte Kosten bei der LVM nur mit dem Baustein “BB-Umbau-Sofort-Hilfe” versichert. Ist diese versichert, wird die Leistung allerdings mit der Invaliditätsleistung verrechnet, eigentlich also ein Nullsummenspiel.
Beispiel:
20.000 Euro Invaliditätsleistung der LVM
5.500 Euro angefallene Kosten für die Umrüstung des Autos auf Handschaltung und Schwenksitz (diese gibt es dann zwar von der LVM, allerdings werden 5.500 Euro von den 20.000 Euro Invaliditätsleistung abgezogen) – es bleibt somit bei den 20.000 Euro – mehr Schein als Sein.
Bergungskosten
Die LVM übernimmt mit dem Baustein “BB erweiterter Unfallschutz 2021” sämtliche Bergungskosten, die infolge eines Unfalls für den Versicherten entstanden sind
Dieser Punkt ist erstmal gut gelöst.
Eine Einschränkung gibt es jedoch in den Versicherungsbedingungen der LVM:
Ärztliche Gebühren, die zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen, werden nur bis zu einem Prozent der Versicherungssumme übernommen. Je nachdem, was hier extra anfällt, bleibt man ggf. auf manchen Kosten sitzen.
Zahnersatz
Weißt du, was ein hochwertiges Keramik-Implantat als Zahnersatz kostet? 2.500 Euro sind schnell mal weg für ein Implantat. Ein Kiefer besteht in der Regel aus 28 Zähnen ohne Weisheitszähne.
Beispiel:
Verliert man durch einen Unfall nur 6 Zähne, lägen die Kosten bei 2.500 Euro pro Implantat schon bei 15.000 Euro.
Ergebnis:
Die LVM übernimmt die Kosten für Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten infolge eines Unfalls bis zu 10.000 Euro. Unserer Meinung nach sollten Zähne mit mind. 75.000 Euro versichert sein. Bei 2.500 Euro pro Zahnersatz wären damit alle 28 Zähne abgesichert.
Kosmetische Operationen
Erklärung:
Das greifbarste Beispiel für notwendige kosmetische Operationen hat wohl mit Verbrennungen zu tun.
Beispiel:
Infolge eines Unfalls kommt es zu starken Verbrennungen im Gesicht
Ergebnis:
Ein Gesicht bestmöglich wiederherzustellen kann sehr sehr teuer werden. Hauttransplantationen sind besonders teuer. Unserer Meinung nach sollte eine Unfallversicherung kosmetische Operationen daher in unbegrenzter Höhe übernehmen. Die LVM übernimmt hier bis zu 100.000 Euro. Das ist okay, schöner wäre jedoch keine Begrenzung.
Frist zum Eintritt der Invalidität
Erklärung:
Durch Folgeschäden und Komplikationen oder länger andauernde Fälle wie beispielsweise einer Borreliose infolge eines Zeckenbisses kann es manchmal lange dauern, bis eine Invalidität infolge eines Unfalls eintritt bzw. endgültig ärztlich festgestellt wurde.
Ergebnis:
Gute Tarife leisten hier auch noch, wenn die Invalidität erst 36 Monate nach Unfall auftritt. Die LVM leistet bis 18 Monate nach Unfall.
Frist zur ärztlichen Feststellung der Invalidität
Erklärung:
Die Frist zur ärztlichen Feststellung der Invalidität ist bei den meisten Versicherungen genau so lang wie die Frist zur ärztlichen Feststellung der Invalidität.
Ergebnis:
Auch hier beträgt die Frist bei der Unfallversicherung der LVM 18 Monate. Das ist für die meisten Fälle sicher ausreichend, besser wären 36 Monate was bei einigen Tarifen am Markt schon möglich ist.
Frist zur Geltendmachung
Erklärung:
Der Arzt hat die Invalidität festgestellt. Die Invalidität ist innerhalb von 24 Monaten eingetreten. Nun hat man bei manchen Gesellschaften noch etwas mehr Zeit, die Leistung bei der Versicherung geltend zu machen.
Ergebnis:
Bei der LVM liegt der Zeitraum der maximalen Geltendmachung 18 Monate nach dem Unfall. Bei guten Versicherungen hat man bis zu 36 Monate Zeit, das Geld bei der Unfallversicherung einzufordern.
Innovationsgarantie
Erklärung:
Eine Innovationsgarantie im Vertrag sorgt dafür, dass Tarifverbesserungen, die im Laufe der Zeit in neueren Tarifen in der Regel dazu kommen, automatisch auch in dem laufenden vielleicht älteren Vertrag mitversichert sind. Der Wortlaut besagt hier oftmals, dass dies jedoch nur automatisch erfolgt, wenn das ohne Mehrbeitrag erfolgt.
Ergebnis:
Im Vertrag der LVM ist leider keine Innovationsgarantie enthalten.

Unser Experte für Unfallversicherung
Infektionskrankheiten
Borreliose
Erklärung:
Borreliose ist eine durch Zeckenstich übertragene Infektion. Diese kann zu Lähmungen, Nervenschmerzen oder Gelenkproblemen führen.
Ergebnis:
Borreliose ist bei der LVM mit dem Baustein “BB erweiterter Unfallschutz 2021” versichert.
Bruccellose
Erklärung:
Brucellose wird über infizierte Haus- und Nutztiere verbreitet und ist weltweit verbreitet. Sie kann zu verminderter Leistungsfähigkeit, chronischen Schweißausbrüchen und Depressionen sowie chronischen Entzündungen diverser Organe führen.
Ergebnis:
Schutz gibt es für diese Infektionskrankheit bei der LVM nur bei Ansteckung während der beruflichen Tätigkeit.
In den Versicherungsbedingungen schreibt die LVM folgendes:
“Versicherungsschutz besteht für unfallbedingte Gesundheitsschäden durch Infektionen.
Voraussetzung für die Leistung:
- die versicherte Person hat sich in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit infiziert und
- die Krankheitserreger sind auf einem der folgenden Wege in den Körper der versicherten Person gelangt:
- durch eine Beschädigung der Haus. Es muss mindestens die äußere Hautschicht durchtrennt sein.
- plötzliches Eindringen infektiöser Substanzen in Auge, Mund oder Nase
- Anhauchen, Anniesen oder Anhusten reichen nicht aus”
Cholera
Erklärung:
Cholera ist eine akute, hoch ansteckende Magen-Darm-Infektion, welche durch ungenügende hygienische Bedingungen sowohl in Nahrung und Wasser gelangen.
Diese kann den Kreislauf, das Herz und die Nieren stark belasten.
Ergebnis:
Cholera ist bei der LVM leider nur bei beruflicher Tätigkeit versichert.
Diphterie
Erklärung:
Diphterie wird meist über den Kontakt zu Haus- und Nutztieren durch Tröpfcheninfektion mit der Atemluft übertragen. Diese kann zu schwerwiegenden Herzmuskel-, Nieren- und Nervenentzündungen führen.
Ergebnis:
Schutz gibt es für diese Infektionskrankheit bei der LVM nur bei Ansteckung während der beruflichen Tätigkeit.
In den Versicherungsbedingungen schreibt die LVM folgendes:
“Versicherungsschutz besteht für unfallbedingte Gesundheitsschäden durch Infektionen.
Voraussetzung für die Leistung:
- die versicherte Person hat sich in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit infiziert und
- die Krankheitserreger sind auf einem der folgenden Wege in den Körper der versicherten Person gelangt:
- durch eine Beschädigung der Haus. Es muss mindestens die äußere Hautschicht durchtrennt sein.
- plötzliches Eindringen infektiöser Substanzen in Auge, Mund oder Nase
- Anhauchen, Anniesen oder Anhusten reichen nicht aus”
Dreitagefieber
Erklärung:
Das Dreitagefieber ist eine hochansteckende, durch Herpesviren ausgelöste Viruserkrankung. Es kann zu Komplikationen wie einer Hirnhautentzündung, Lungenentzündung, Leberentzündung oder einer Netzhautentzündung kommen.
Ergebnis:
Schutz gibt es für diese Infektionskrankheit bei der LVM nur bei Ansteckung während der beruflichen Tätigkeit.
In den Versicherungsbedingungen schreibt die LVM folgendes:
“Versicherungsschutz besteht für unfallbedingte Gesundheitsschäden durch Infektionen.
Voraussetzung für die Leistung:
- die versicherte Person hat sich in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit infiziert und
- die Krankheitserreger sind auf einem der folgenden Wege in den Körper der versicherten Person gelangt:
- durch eine Beschädigung der Haus. Es muss mindestens die äußere Hautschicht durchtrennt sein.
- plötzliches Eindringen infektiöser Substanzen in Auge, Mund oder Nase
- Anhauchen, Anniesen oder Anhusten reichen nicht aus”
Echinokokkose
Erklärung:
Die Echinokokkose ist eine von parasitären Hunde- oder Fuchsbandwürmern ausgelöse Erkrankung. Es können sämtliche Organe befallen werden. Das Risiko nimmt Jahr für Jahr zu.
Ergebnis:
Schutz gibt es für diese Infektionskrankheit bei der LVM nur bei Ansteckung während der beruflichen Tätigkeit.
In den Versicherungsbedingungen schreibt die LVM folgendes:
“Versicherungsschutz besteht für unfallbedingte Gesundheitsschäden durch Infektionen.
Voraussetzung für die Leistung:
- die versicherte Person hat sich in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit infiziert und
- die Krankheitserreger sind auf einem der folgenden Wege in den Körper der versicherten Person gelangt:
- durch eine Beschädigung der Haus. Es muss mindestens die äußere Hautschicht durchtrennt sein.
- plötzliches Eindringen infektiöser Substanzen in Auge, Mund oder Nase
- Anhauchen, Anniesen oder Anhusten reichen nicht aus”
Enzephalitis
Erklärung:
Enzephalitis ist eine Gehirnentzündung welche durch Viren und Krankheitserreger wie zB Bakterien, Pilze oder Parasiten hervorgerufen werden kann. Nach einer Hirnentzündung kann das Nervensystem dauerhaft geschädigt bleiben.
Ergebnis:
Schutz gibt es für diese Infektionskrankheit bei der LVM nur bei Ansteckung während der beruflichen Tätigkeit.
In den Versicherungsbedingungen schreibt die LVM folgendes:
“Versicherungsschutz besteht für unfallbedingte Gesundheitsschäden durch Infektionen.
Voraussetzung für die Leistung:
- die versicherte Person hat sich in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit infiziert und
- die Krankheitserreger sind auf einem der folgenden Wege in den Körper der versicherten Person gelangt:
- durch eine Beschädigung der Haus. Es muss mindestens die äußere Hautschicht durchtrennt sein.
- plötzliches Eindringen infektiöser Substanzen in Auge, Mund oder Nase
- Anhauchen, Anniesen oder Anhusten reichen nicht aus”
Fleckfieber
Erklärung:
Fleckfieber ist eine durch Bakterien hervorgerufene Infektionskrankheit. Man wird anfälliger für Sekundärinfektionen und es erhöht das Risiko, Entzündungen an lebenswichtigen Organen zu bekommen.
Ergebnis:
Schutz gibt es für diese Infektionskrankheit bei der LVM nur bei Ansteckung während der beruflichen Tätigkeit.
In den Versicherungsbedingungen schreibt die LVM folgendes:
“Versicherungsschutz besteht für unfallbedingte Gesundheitsschäden durch Infektionen.
Voraussetzung für die Leistung:
- die versicherte Person hat sich in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit infiziert und
- die Krankheitserreger sind auf einem der folgenden Wege in den Körper der versicherten Person gelangt:
- durch eine Beschädigung der Haus. Es muss mindestens die äußere Hautschicht durchtrennt sein.
- plötzliches Eindringen infektiöser Substanzen in Auge, Mund oder Nase
- Anhauchen, Anniesen oder Anhusten reichen nicht aus”
FSME
Erklärung:
FSME ist eine durch Zeckenstiche übertragene Infektionskrankheit. Diese kann bleibende Schäden wie Lähmungen verursachen.
Ergebnis:
FSME ist bei der LVM mit dem Baustein “BB erweiterter Unfallschutz 2021” versichert.
Gelbfieber
Erklärung:
Gelbfieber ist einer durch Mücken übertragene lebensbedrohliche Virusinfektion welche häufig zu Blutungen und Schäden an Leber und Nieren führt.
Ergebnis:
Schutz gibt es für diese Infektionskrankheit bei der LVM nur bei Ansteckung während der beruflichen Tätigkeit.
In den Versicherungsbedingungen schreibt die LVM folgendes:
“Versicherungsschutz besteht für unfallbedingte Gesundheitsschäden durch Infektionen.
Voraussetzung für die Leistung:
- die versicherte Person hat sich in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit infiziert und
- die Krankheitserreger sind auf einem der folgenden Wege in den Körper der versicherten Person gelangt:
- durch eine Beschädigung der Haus. Es muss mindestens die äußere Hautschicht durchtrennt sein.
- plötzliches Eindringen infektiöser Substanzen in Auge, Mund oder Nase
- Anhauchen, Anniesen oder Anhusten reichen nicht aus”
Gürtelrose
Erklärung:
Gürtelrose ist eine durch Windpocken hervorgerufene Viruserkrankung, welche durch physischen und psychischen Stress, Virusinfekte, Krebsleiden, Immunsystem-unterdrückende Medikamente und UV-Licht ausgelöst werden kann. Die Folgen einer solchen Erkrankung können u.a. Lähmungserscheinungen, Empfindungsstörungen sowie Hirnhautentzündungen sein.
Ergebnis:
Schutz gibt es für diese Infektionskrankheit bei der LVM nur bei Ansteckung während der beruflichen Tätigkeit.
In den Versicherungsbedingungen schreibt die LVM folgendes:
“Versicherungsschutz besteht für unfallbedingte Gesundheitsschäden durch Infektionen.
Voraussetzung für die Leistung:
- die versicherte Person hat sich in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit infiziert und
- die Krankheitserreger sind auf einem der folgenden Wege in den Körper der versicherten Person gelangt:
- durch eine Beschädigung der Haus. Es muss mindestens die äußere Hautschicht durchtrennt sein.
- plötzliches Eindringen infektiöser Substanzen in Auge, Mund oder Nase
- Anhauchen, Anniesen oder Anhusten reichen nicht aus”
Keuchhusten
Erklärung:
Keuchhusten ist eine akute Infektion der oberen Atemwege.
Besonders für Säuglinge ist Keuchhusten sehr gefährlich, da bleibende Schäden wie Lähmungen, Seh- oder Hörstörungen sowie geistige Störungen die Folge sein können.
Ergebnis:
Schutz gibt es für diese Infektionskrankheit bei der LVM nur bei Ansteckung während der beruflichen Tätigkeit.
In den Versicherungsbedingungen schreibt die LVM folgendes:
“Versicherungsschutz besteht für unfallbedingte Gesundheitsschäden durch Infektionen.
Voraussetzung für die Leistung:
- die versicherte Person hat sich in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit infiziert und
- die Krankheitserreger sind auf einem der folgenden Wege in den Körper der versicherten Person gelangt:
- durch eine Beschädigung der Haus. Es muss mindestens die äußere Hautschicht durchtrennt sein.
- plötzliches Eindringen infektiöser Substanzen in Auge, Mund oder Nase
- Anhauchen, Anniesen oder Anhusten reichen nicht aus”
Lepra
Erklärung:
Lepra ist eine bakterielle Infektionskrankheit. Diese kann bleibende Schäden wie Verstümmelungen und Lähmungen hinterlassen. In Europa gilt Lepra zumindest als ausgerottet.
Ergebnis:
Schutz gibt es für diese Infektionskrankheit bei der LVM nur bei Ansteckung während der beruflichen Tätigkeit.
In den Versicherungsbedingungen schreibt die LVM folgendes:
“Versicherungsschutz besteht für unfallbedingte Gesundheitsschäden durch Infektionen.
Voraussetzung für die Leistung:
- die versicherte Person hat sich in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit infiziert und
- die Krankheitserreger sind auf einem der folgenden Wege in den Körper der versicherten Person gelangt:
- durch eine Beschädigung der Haus. Es muss mindestens die äußere Hautschicht durchtrennt sein.
- plötzliches Eindringen infektiöser Substanzen in Auge, Mund oder Nase
- Anhauchen, Anniesen oder Anhusten reichen nicht aus”
Malaria
Erklärung:
Malaria wird durch einzellige Parasiten von Mücken übertragen. Es kann zu Störungen der Lungenfunktion, Nierenversagen und Bewusstseinsstörungen kommen, im schlimmsten Fall auch zu Organversagen.
Ergebnis:
Schutz gibt es für diese Infektionskrankheit bei der LVM nur bei Ansteckung während der beruflichen Tätigkeit.
In den Versicherungsbedingungen schreibt die LVM folgendes:
“Versicherungsschutz besteht für unfallbedingte Gesundheitsschäden durch Infektionen.
Voraussetzung für die Leistung:
- die versicherte Person hat sich in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit infiziert und
- die Krankheitserreger sind auf einem der folgenden Wege in den Körper der versicherten Person gelangt:
- durch eine Beschädigung der Haus. Es muss mindestens die äußere Hautschicht durchtrennt sein.
- plötzliches Eindringen infektiöser Substanzen in Auge, Mund oder Nase
- Anhauchen, Anniesen oder Anhusten reichen nicht aus”
Masern
Erklärung:
Masern sind eine hochansteckende, fieberhafte Virusinfektion, welche durch Tröpfcheninfektion übertragen wird. Die schlimmste Folge kann eine Gehirnentzündung sein. Dies kann zu Gehörschäden, Lähmungserscheinungen oder Beeinträchtigungen der Psyche führen.
Ergebnis:
Schutz gibt es für diese Infektionskrankheit bei der LVM nur bei Ansteckung während der beruflichen Tätigkeit.
In den Versicherungsbedingungen schreibt die LVM folgendes:
“Versicherungsschutz besteht für unfallbedingte Gesundheitsschäden durch Infektionen.
Voraussetzung für die Leistung:
- die versicherte Person hat sich in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit infiziert und
- die Krankheitserreger sind auf einem der folgenden Wege in den Körper der versicherten Person gelangt:
- durch eine Beschädigung der Haus. Es muss mindestens die äußere Hautschicht durchtrennt sein.
- plötzliches Eindringen infektiöser Substanzen in Auge, Mund oder Nase
- Anhauchen, Anniesen oder Anhusten reichen nicht aus”
Menningitis
Erklärung:
Menningitis ist eine durch Viren oder Bakterien verursachte Hirnhautentzündung.
Hirnhautentzündungen können Gehörschäden, Lähmungserscheinungen oder Beeinträchtigungen der Psyche nach sich ziehen.
Ergebnis:
Schutz gibt es für diese Infektionskrankheit bei der LVM nur bei Ansteckung während der beruflichen Tätigkeit.
In den Versicherungsbedingungen schreibt die LVM folgendes:
“Versicherungsschutz besteht für unfallbedingte Gesundheitsschäden durch Infektionen.
Voraussetzung für die Leistung:
- die versicherte Person hat sich in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit infiziert und
- die Krankheitserreger sind auf einem der folgenden Wege in den Körper der versicherten Person gelangt:
- durch eine Beschädigung der Haus. Es muss mindestens die äußere Hautschicht durchtrennt sein.
- plötzliches Eindringen infektiöser Substanzen in Auge, Mund oder Nase
- Anhauchen, Anniesen oder Anhusten reichen nicht aus”
Mumps
Erklärung:
Mumps ist eine Virusinfektion welche meist über Tröpfcheninfektion oder direkten Speichelkontakt übertragen wird. Folgen können Entzündungen der lebenswichtigen Organe sowie Gelenkentzündungen, Blutarmut und Schwerhörigkeit sein.
Ergebnis:
Schutz gibt es für diese Infektionskrankheit bei der LVM nur bei Ansteckung während der beruflichen Tätigkeit.
In den Versicherungsbedingungen schreibt die LVM folgendes:
“Versicherungsschutz besteht für unfallbedingte Gesundheitsschäden durch Infektionen.
Voraussetzung für die Leistung:
- die versicherte Person hat sich in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit infiziert und
- die Krankheitserreger sind auf einem der folgenden Wege in den Körper der versicherten Person gelangt:
- durch eine Beschädigung der Haus. Es muss mindestens die äußere Hautschicht durchtrennt sein.
- plötzliches Eindringen infektiöser Substanzen in Auge, Mund oder Nase
- Anhauchen, Anniesen oder Anhusten reichen nicht aus”
Paratyphus
Erklärung:
Paratyphus ist die abgeschwächte Form der Infektionskrankheit Typhus. Der Auslöser dieser Krankheit sind Salmonellen.
Ergebnis:
Schutz gibt es für diese Infektionskrankheit bei der LVM nur bei Ansteckung während der beruflichen Tätigkeit.
In den Versicherungsbedingungen schreibt die LVM folgendes:
“Versicherungsschutz besteht für unfallbedingte Gesundheitsschäden durch Infektionen.
Voraussetzung für die Leistung:
- die versicherte Person hat sich in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit infiziert und
- die Krankheitserreger sind auf einem der folgenden Wege in den Körper der versicherten Person gelangt:
- durch eine Beschädigung der Haus. Es muss mindestens die äußere Hautschicht durchtrennt sein.
- plötzliches Eindringen infektiöser Substanzen in Auge, Mund oder Nase
- Anhauchen, Anniesen oder Anhusten reichen nicht aus”
Pest
Erklärung:
Die Pest wird durch Rattenflöhe auf Menschen übertragen. Beim Einbluten der Lymphknoten besteht die Gefahr, dass Bakterien ins Blut oder die Lunge gelangen. Diese Blutvergiftung kann ernste Folgen haben.
Ergebnis:
Schutz gibt es für diese Infektionskrankheit bei der LVM nur bei Ansteckung während der beruflichen Tätigkeit.
In den Versicherungsbedingungen schreibt die LVM folgendes:
“Versicherungsschutz besteht für unfallbedingte Gesundheitsschäden durch Infektionen.
Voraussetzung für die Leistung:
- die versicherte Person hat sich in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit infiziert und
- die Krankheitserreger sind auf einem der folgenden Wege in den Körper der versicherten Person gelangt:
- durch eine Beschädigung der Haus. Es muss mindestens die äußere Hautschicht durchtrennt sein.
- plötzliches Eindringen infektiöser Substanzen in Auge, Mund oder Nase
- Anhauchen, Anniesen oder Anhusten reichen nicht aus”
Pfeiffersches Drüsenfieber
Erklärung:
Pfeiffersches Drüsenfieber ist eine Viruserkrankung welche meist über Speichel übertragen wird. Diese kann zu einer Leberentzündung, Hirnhautentzündung oder zu einer Lähmungserscheinung führen.
Ergebnis:
Schutz gibt es für diese Infektionskrankheit bei der LVM nur bei Ansteckung während der beruflichen Tätigkeit.
In den Versicherungsbedingungen schreibt die LVM folgendes:
“Versicherungsschutz besteht für unfallbedingte Gesundheitsschäden durch Infektionen.
Voraussetzung für die Leistung:
- die versicherte Person hat sich in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit infiziert und
- die Krankheitserreger sind auf einem der folgenden Wege in den Körper der versicherten Person gelangt:
- durch eine Beschädigung der Haus. Es muss mindestens die äußere Hautschicht durchtrennt sein.
- plötzliches Eindringen infektiöser Substanzen in Auge, Mund oder Nase
- Anhauchen, Anniesen oder Anhusten reichen nicht aus”
Pocken
Erklärung:
Pocken ist eine durch Viren ausgelöste hochansteckende Infektionskrankheit. Neben den Folgen einiger Narben auf der Haut können auch Schäden wie Lähmungen oder Taubheit zurückbleiben.
Ergebnis:
Schutz gibt es für diese Infektionskrankheit bei der LVM nur bei Ansteckung während der beruflichen Tätigkeit.
In den Versicherungsbedingungen schreibt die LVM folgendes:
“Versicherungsschutz besteht für unfallbedingte Gesundheitsschäden durch Infektionen.
Voraussetzung für die Leistung:
- die versicherte Person hat sich in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit infiziert und
- die Krankheitserreger sind auf einem der folgenden Wege in den Körper der versicherten Person gelangt:
- durch eine Beschädigung der Haus. Es muss mindestens die äußere Hautschicht durchtrennt sein.
- plötzliches Eindringen infektiöser Substanzen in Auge, Mund oder Nase
- Anhauchen, Anniesen oder Anhusten reichen nicht aus”
Röteln
Erklärung:
Röteln sind eine akute und ansteckende Virusinfektion. Schmerzende, entzündete Gelenke, Mittelohrentzündung, Bronchitis oder eine Herzmuskelentzündung können die Folgen einer Röteln-Erkrankung sein.
Ergebnis:
Schutz gibt es für diese Infektionskrankheit bei der LVM nur bei Ansteckung während der beruflichen Tätigkeit.
In den Versicherungsbedingungen schreibt die LVM folgendes:
“Versicherungsschutz besteht für unfallbedingte Gesundheitsschäden durch Infektionen.
Voraussetzung für die Leistung:
- die versicherte Person hat sich in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit infiziert und
- die Krankheitserreger sind auf einem der folgenden Wege in den Körper der versicherten Person gelangt:
- durch eine Beschädigung der Haus. Es muss mindestens die äußere Hautschicht durchtrennt sein.
- plötzliches Eindringen infektiöser Substanzen in Auge, Mund oder Nase
- Anhauchen, Anniesen oder Anhusten reichen nicht aus”
Scharlach
Erklärung:
Scharlach ist eine durch Bakterien ausgelöste, sehr ansteckende Infektionskrankheit. Ein Abszess der Mandeln, Lungenentzündung, Mittelohrentzündung, akute Nierenentzündung, Entzündung der Herzinnenhaut sowie eine Herzmuskelentzündung könne die Folgen dieser Krankheit sein.
Ergebnis:
Schutz gibt es für diese Infektionskrankheit bei der LVM nur bei Ansteckung während der beruflichen Tätigkeit.
In den Versicherungsbedingungen schreibt die LVM folgendes:
“Versicherungsschutz besteht für unfallbedingte Gesundheitsschäden durch Infektionen.
Voraussetzung für die Leistung:
- die versicherte Person hat sich in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit infiziert und
- die Krankheitserreger sind auf einem der folgenden Wege in den Körper der versicherten Person gelangt:
- durch eine Beschädigung der Haus. Es muss mindestens die äußere Hautschicht durchtrennt sein.
- plötzliches Eindringen infektiöser Substanzen in Auge, Mund oder Nase
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Schlafkrankheit
Erklärung:
Die chronische Schlafkrankheit (afrikanische Trypanosomiasis) ist eine durch Parasiten ausgelöste Krankheit. Diese wird von der Tsetsefliege übertragen. Neben Symptomen am Nervensystem wie Verwirrtheit und Krampfanfällen sind Betroffene im Endstadium häufig von einem schläfrigen Dämmerzustand geplagt.
Ergebnis:
Schutz gibt es für diese Infektionskrankheit bei der LVM nur bei Ansteckung während der beruflichen Tätigkeit.
In den Versicherungsbedingungen schreibt die LVM folgendes:
“Versicherungsschutz besteht für unfallbedingte Gesundheitsschäden durch Infektionen.
Voraussetzung für die Leistung:
- die versicherte Person hat sich in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit infiziert und
- die Krankheitserreger sind auf einem der folgenden Wege in den Körper der versicherten Person gelangt:
- durch eine Beschädigung der Haus. Es muss mindestens die äußere Hautschicht durchtrennt sein.
- plötzliches Eindringen infektiöser Substanzen in Auge, Mund oder Nase
- Anhauchen, Anniesen oder Anhusten reichen nicht aus”
Spinale Kinderlähmung
Erklärung:
Die (spinale) Kinderlähmung, auch Poliomyelitis genannt, ist eine hochansteckende Infektionskrankheit, welche durch Polioviren verursacht wird. Folgeschäden können Gelenkfehlstellungen, Bein- und Armlängendifferenzen, Wirbelsäulenverschiebungen und Osteoporose (Knochenschwund) sein.
Ergebnis:
Schutz gibt es für diese Infektionskrankheit bei der LVM nur bei Ansteckung während der beruflichen Tätigkeit.
In den Versicherungsbedingungen schreibt die LVM folgendes:
“Versicherungsschutz besteht für unfallbedingte Gesundheitsschäden durch Infektionen.
Voraussetzung für die Leistung:
- die versicherte Person hat sich in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit infiziert und
- die Krankheitserreger sind auf einem der folgenden Wege in den Körper der versicherten Person gelangt:
- durch eine Beschädigung der Haus. Es muss mindestens die äußere Hautschicht durchtrennt sein.
- plötzliches Eindringen infektiöser Substanzen in Auge, Mund oder Nase
- Anhauchen, Anniesen oder Anhusten reichen nicht aus”
Tollwut
Erklärung:
Tollwut ist eine durch den Biss von Säugetieren wie Hunde und Füchse auf den Menschen übertragene Viruserkrankung, welches zu Gehirnentzündungen führen kann. Ohne Schutzimpfung verläuft eine Tollwutinfektion meistens tödlich.
Ergebnis:
Schutz gibt es für diese Infektionskrankheit bei der LVM nur bei Ansteckung während der beruflichen Tätigkeit.
In den Versicherungsbedingungen schreibt die LVM folgendes:
“Versicherungsschutz besteht für unfallbedingte Gesundheitsschäden durch Infektionen.
Voraussetzung für die Leistung:
- die versicherte Person hat sich in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit infiziert und
- die Krankheitserreger sind auf einem der folgenden Wege in den Körper der versicherten Person gelangt:
- durch eine Beschädigung der Haus. Es muss mindestens die äußere Hautschicht durchtrennt sein.
- plötzliches Eindringen infektiöser Substanzen in Auge, Mund oder Nase
- Anhauchen, Anniesen oder Anhusten reichen nicht aus”
Tuberkulose
Erklärung:
Tuberkulose ist eine von Bakterien verursachte Infektionskrankheit. Dabei kann es zu Lungenblutungen, Lungenkollaps oder einer Blutvergiftung mit schweren Organschäden kommen.
Ergebnis:
Schutz gibt es für diese Infektionskrankheit bei der LVM nur bei Ansteckung während der beruflichen Tätigkeit.
In den Versicherungsbedingungen schreibt die LVM folgendes:
“Versicherungsschutz besteht für unfallbedingte Gesundheitsschäden durch Infektionen.
Voraussetzung für die Leistung:
- die versicherte Person hat sich in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit infiziert und
- die Krankheitserreger sind auf einem der folgenden Wege in den Körper der versicherten Person gelangt:
- durch eine Beschädigung der Haus. Es muss mindestens die äußere Hautschicht durchtrennt sein.
- plötzliches Eindringen infektiöser Substanzen in Auge, Mund oder Nase
- Anhauchen, Anniesen oder Anhusten reichen nicht aus”
Tuläramie
Erklärung:
Tuläramie ist eine durch Nagetiere oder Hasenartigen ausgelöste ansteckende Infektionskrankheit. Die Symptome sind ähnlich der einer Pest.
Ergebnis:
Schutz gibt es für diese Infektionskrankheit bei der LVM nur bei Ansteckung während der beruflichen Tätigkeit.
In den Versicherungsbedingungen schreibt die LVM folgendes:
“Versicherungsschutz besteht für unfallbedingte Gesundheitsschäden durch Infektionen.
Voraussetzung für die Leistung:
- die versicherte Person hat sich in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit infiziert und
- die Krankheitserreger sind auf einem der folgenden Wege in den Körper der versicherten Person gelangt:
- durch eine Beschädigung der Haus. Es muss mindestens die äußere Hautschicht durchtrennt sein.
- plötzliches Eindringen infektiöser Substanzen in Auge, Mund oder Nase
- Anhauchen, Anniesen oder Anhusten reichen nicht aus”
Typhus
Erklärung:
Typhus ist eine durch Salmonellen ausgelöste gefährliche Infektionskrankheit. Patienten scheiden den Erreger über lange Zeit aus, sodass permanent eine gewisse Infektionsgefahr für ihre Mitmenschen besteht. Im schlimmsten Fall führt Typhus zu Lungenentzündungen, Hirnhautentzündungen oder unbehandelt auch zum Tod.
Ergebnis:
Schutz gibt es für diese Infektionskrankheit bei der LVM nur bei Ansteckung während der beruflichen Tätigkeit.
In den Versicherungsbedingungen schreibt die LVM folgendes:
“Versicherungsschutz besteht für unfallbedingte Gesundheitsschäden durch Infektionen.
Voraussetzung für die Leistung:
- die versicherte Person hat sich in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit infiziert und
- die Krankheitserreger sind auf einem der folgenden Wege in den Körper der versicherten Person gelangt:
- durch eine Beschädigung der Haus. Es muss mindestens die äußere Hautschicht durchtrennt sein.
- plötzliches Eindringen infektiöser Substanzen in Auge, Mund oder Nase
- Anhauchen, Anniesen oder Anhusten reichen nicht aus”
Windpocken
Erklärung:
Windpocken sind eine durch Tröpfchen- oder Schmierinfektion übertragene hoch ansteckende Virusinfektion. Es kann zu Folgen wie bakterieller Hautinfektionen, Lungenentzündungen oder Hirn- und Hirnhautentzündungen kommen.
Ergebnis:
Schutz gibt es für diese Infektionskrankheit bei der LVM nur bei Ansteckung während der beruflichen Tätigkeit.
In den Versicherungsbedingungen schreibt die LVM folgendes:
“Versicherungsschutz besteht für unfallbedingte Gesundheitsschäden durch Infektionen.
Voraussetzung für die Leistung:
- die versicherte Person hat sich in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit infiziert und
- die Krankheitserreger sind auf einem der folgenden Wege in den Körper der versicherten Person gelangt:
- durch eine Beschädigung der Haus. Es muss mindestens die äußere Hautschicht durchtrennt sein.
- plötzliches Eindringen infektiöser Substanzen in Auge, Mund oder Nase
- Anhauchen, Anniesen oder Anhusten reichen nicht aus”
Wundstarrkrampf
Erklärung:
Wundstarrkrampf, auch als Tetanus bekannt, ist eine über verunreinigte Wunde übertragene Infektionskrankheit. Diese kann zu einer Lähmung der Atemmuskulatur führen. Auch das Herz kann geschädigt werden.
Ergebnis:
Wundstarrkrampf ist bei der LVM versichert.
Sonstige Infektionen
Erklärung:
Wer weiß schon, welche Infektionskrankheiten es künftig geben wird. Corona beispielsweise stand natürlich bis zum Zeitpunkt des Ausbruchs der Pandemie, noch in keinen Versicherungsbedingungen, da die Krankheit unbekannt war.
Umso wichtiger finden wir es, dass eine Versicherung bei Unfällen infolge jeglicher Infektionskrankheit leisten muss.
Ergebnis:
Leider leistet die LVM nur bei den in den Versicherungsbedingungen genannten Infektionskrankheiten. Leider sind das auch nur 4. Gute Tarife hingegen leisten bei Unfällen wegen jeglicher Infektionskrankheit.
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Gliedertaxe
Arm im Schultergelenk
Bei der LVM gilt ein funktionsunfähiger oder verlorener Arm im Schultergelenk laut Gliedertaxe als 70% Invalidität.
Bei guten Tarifen verursacht ein Arm einen rechnerischen Invaliditätsgrad von 80-100%. Bei anderen Tarifen gibt es also deutlich mehr Geld.
Arm bis oberhalb Ellenbogengelenk
Bei der LVM gilt ein funktionsunfähiger oder verlorener Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks laut Gliedertaxe als 65% Invalidität.
Bei guten Tarifen verursacht ein Arm einen rechnerischen Invaliditätsgrad von 80-90%. Bei anderen Tarifen gibt es also deutlich mehr Geld.
Arm unterhalb Ellenbogengelenk
Bei der LVM gilt ein funktionsunfähiger oder verlorener Arm unterhalb des Ellenbogengelenks laut Gliedertaxe als 60% Invalidität.
Bei guten Tarifen verursacht ein Arm einen rechnerischen Invaliditätsgrad von 80-90%. Bei anderen Tarifen gibt es also deutlich mehr Geld. Das sind also bis zu 50% mehr. Bei durchschnittlich versicherten Summen in der Unfallversicherung ist das ein Unterschied von teilweise mehreren zehntausend Euro.
Hand
Bei der LVM wird eine funktionsunfähige oder verlorene Hand laut Gliedertaxe mit 55% invalidität bemessen
Bei guten Tarifen verursacht eine Hand einen rechnerischen Invaliditätsgrad von 75-80%. Bei anderen Tarifen gibt es also deutlich mehr Geld. Das sind ca. 50% mehr. Bei durchschnittlich versicherten Summen in der Unfallversicherung ist das ein Unterschied von teilweise mehreren zehntausend Euro.
Daumen
Bei der LVM wird ein funktionsunfähiger oder verlorener Daumen (der wichtigste Finger einer Hand aufgrund der Greiffunktion) laut Gliedertaxe mit 20% invalidität bemessen
Bei guten Tarifen verursacht ein Daumen einen rechnerischen Invaliditätsgrad von 30-40%. Bei anderen Tarifen gibt es also deutlich mehr Geld. Bei 40% wäre das ein doppelt so hoher Wert. Bei durchschnittlich versicherten Summen in der Unfallversicherung ist das ein Unterschied von teilweise mehreren zehntausend Euro.
Zeigefinger
Bei der LVM wird ein funktionsunfähiger oder verlorener Zeigefinger laut Gliedertaxe mit 10% invalidität bemessen
Bei guten Tarifen verursacht ein funktionsunfähiger oder verlorener Zeigefinger einen rechnerischen Invaliditätsgrad von 20-30%. Bei anderen Tarifen gibt es also deutlich mehr Geld. Bei 30% wäre das ein drei mal so hoher Wert. Bei durchschnittlich versicherten Summen in der Unfallversicherung ist das ein Unterschied von teilweise mehreren zehntausend Euro.
anderer Finger
Bei der LVM wird ein funktionsunfähiger oder verlorener anderer Finger (also kleiner Finger, Ringfinger und Mittelfinger) laut Gliedertaxe mit 5% invalidität bemessen
Bei guten Tarifen verursacht ein anderer Finger einen rechnerischen Invaliditätsgrad von 10-30%. Bei anderen Tarifen gibt es also deutlich mehr Geld. Bei 30% wäre das ein sechs mal so hoher Wert. Bei durchschnittlich versicherten Summen in der Unfallversicherung ist das ein Unterschied von teilweise mehreren zehntausend Euro.
Bein über der Mitte des Oberschenkels
Bei der LVM wird ein Bein über der Mitte des Oberschenkels laut Gliedertaxe mit 70% invalidität bemessen
Bei guten Tarifen verursacht ein Bein einen rechnerischen Invaliditätsgrad von 80-90%. Bei anderen Tarifen gibt es also deutlich mehr Geld.
Bein bis zur Mitte Oberschenkels
Bei der LVM wird ein funktionsunfähiges oder verlorenes Bein bis zur Mitte des Oberschenkels laut Gliedertaxe mit 60% invalidität bemessen
Bei guten Tarifen verursacht ein Bein bis zur Mitte des Oberschenkels einen rechnerischen Invaliditätsgrad von 80-85%. Bei durchschnittlich versicherten Summen in der Unfallversicherung ist das ein Unterschied von teilweise mehreren zehntausend Euro.
Bein bis unterhalb des Knies
Bei der LVM wird ein funktionsunfähiges oder verlorenes Bein bis unterhalb des Knies laut Gliedertaxe mit 60% invalidität bemessen.
Bei guten Tarifen verursacht ein Bein bis unterhalb des Knies einen rechnerischen Invaliditätsgrad von 80%. Bei anderen Tarifen gibt es also deutlich mehr Geld. Bei durchschnittlich versicherten Summen in der Unfallversicherung ist das ein Unterschied von mehreren zehntausend Euro.
Bein bis zur Mitte des Unterschenkels
Bei der LVM wird ein funktionsunfähiges oder verlorenes Bein bis zur Mitte des Unterschenkels laut Gliedertaxe mit 50% invalidität bemessen
Bei guten Tarifen verursacht ein Bein bis zur Mitte des Unterschenkels einen rechnerischen Invaliditätsgrad von 80%. oder sogar mehr. Bei anderen Tarifen gibt es also deutlich mehr Geld. Bei durchschnittlich versicherten Summen in der Unfallversicherung ist das ein Unterschied von teilweise mehreren zehntausend Euro.
Fuß
Bei der LVM wird laut Gliedertaxe ein funktionsunfähiger oder verlorener Fuß laut Gliedertaxe mit 40% invalidität bemessen
Bei guten Tarifen verursacht ein Fuß einen rechnerischen Invaliditätsgrad von 70% oder mehr. Bei anderen Tarifen gibt es also deutlich mehr Geld. Bei durchschnittlich versicherten Summen in der Unfallversicherung ist das ein Unterschied von teilweise mehreren zehntausend Euro.
große Zehe
Bei der LVM wird ein funktionsunfähiger oder verlorener großer Zeh laut Gliedertaxe mit 5% invalidität bemessen
Bei guten Tarifen verursacht ein großer Zeh einen rechnerischen Invaliditätsgrad von 15%. 10% Unterschied klingt nicht nach viel? Falsch. Bei anderen Tarifen gibt es umgerechnet drei mal so viel Geld. Bei durchschnittlich versicherten Summen in der Unfallversicherung ist das ein Unterschied von teilweise mehreren zehntausend Euro.
andere Zehe
Bei der LVM wird ein funktionsunfähiger oder verlorener anderer Zeh laut Gliedertaxe mit 2% invalidität bemessen
Bei guten Tarifen verursacht ein anderer Zeh einen rechnerischen Invaliditätsgrad von 10%. Bei anderen Tarifen gibt es also fünf mal so viel Geld. Bei durchschnittlich versicherten Summen in der Unfallversicherung ist das ein Unterschied von teilweise mehreren zehntausend Euro.
Auge
Bei der LVM wird ein funktionsunfähiges oder verlorenes Auge laut Gliedertaxe mit 50% invalidität bemessen
Bei guten Tarifen verursacht ein Auge einen rechnerischen Invaliditätsgrad von 80%. Bei anderen Tarifen gibt es also deutlich mehr Geld. Bei durchschnittlich versicherten Summen in der Unfallversicherung ist das ein Unterschied von teilweise mehreren zehntausend Euro.
Gehör auf einem Ohr
Bei der LVM wird ein funktionsunfähiges Gehör auf einem Ohr laut Gliedertaxe mit 30% invalidität bemessen
Bei guten Tarifen verursacht der Verlust des Gehörs auf einem Ohr einen rechnerischen Invaliditätsgrad von 45-50%. Bei durchschnittlich versicherten Summen in der Unfallversicherung ist das ein Unterschied von teilweise mehreren zehntausend Euro.
Geruchssinn
Bei der LVM wird der Verlust des Geruchssinn laut Gliedertaxe mit 10% invalidität bemessen
Bei guten Tarifen verursacht der Verlust des Geruchssinns einen rechnerischen Invaliditätsgrad von 25%. Bei anderen Tarifen gibt es also deutlich mehr Geld. Bei durchschnittlich versicherten Summen in der Unfallversicherung ist das ein Unterschied von teilweise mehreren zehntausend Euro.
Geschmackssinn
Bei der LVM wird ein verlorener Geschmackssinn laut Gliedertaxe mit 5% invalidität bemessen
Bei guten Tarifen verursacht der Verlust des Geschmackssinns einen rechnerischen Invaliditätsgrad von 25%. Bei anderen Tarifen gibt es also deutlich mehr Geld, im Vergleich zur Unfallversicherung der LVM also mindestens fünf mal so viel. Bei durchschnittlich versicherten Summen in der Unfallversicherung ist das ein Unterschied von teilweise mehreren zehntausend Euro.
Stimme
Bezüglich des Stimmverlusts ist bei der LVM in den Bedingungen leider nichts geregelt.
In den Bedingungen schreibt die LVM:
“Der Invaliditätsgrad richtet sich
- nach der Gliedertaxe (Ziffer 2.1.2.2.1) sofern die betroffenen Körperteile oder Sinnesorgane dort genannt sind
- ansonsten danach, in welchem Unfang die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist (Ziffer 2.1.2.2.2.)”
Fraglich ist nun, mit wie viel Prozent die LVM die Stimme bemisst. Im Zweifel wird so etwas dann vor Gericht entschieden, da es in den Bedingungen nicht geregelt ist.
eine Niere
Bei der LVM wird der Verlust oder die Funktionsfähigkeit einer Niere infolge eines Unfalls laut Gliedertaxe mit 25% Invalidität bemessen. Das handhaben viele Versicherer so und ist okay.
beide Nieren
Bei der LVM wird der unfallbedingte Verlust oder die unfallbedingte Funktionsunfähigkeit beider Nieren nicht näher beschrieben. Da eine Niere mit 25 % bemessen wird, werden zwei Nieren ggf. mit 50% bemessen. Das entscheidet dann die LVM oder ein Gericht. Besser wäre eine klare Regelung von 100%.
Milz vor Vollendung des 14. Lebensjahres
Erklärung:
In den Unfallversicherungen wird bei der Milz zwischen dem Verlust oder der Funktionsunfähigkeit vor und nach Vollendung des 14. Lebensjahres unterschieden. Bei der LVM liest man davon nichts. Allgemein wird dort die Milz mit 10% bemessen.
Ergebnis:
Das ist okay, bei Kindern wäre ein höherer Wert besser, da die Milz im Kindesalter noch wichtiger ist. Viele Versicherer werten dies mit 20%.
Milz nach Vollendung des 14. Lebensjahres
Erklärung:
In den Unfallversicherungen wird bei der Milz zwischen dem Verlust oder der Funktionsunfähigkeit vor und nach Vollendung des 14. Lebensjahres unterschieden. Bei der LVM liest man davon nichts. Allgemein wird dort die Milz mit 10% bemessen. Das ist für Erwachsene ein durchschnittlicher Wert.
Zwölffinger-, Dünn-, Dick- oder Enddarm
Der Verlust oder die Funktionsunfähigkeit von Därmen infolge eines Unfalls ist bei der LVM leider nichts in den Bedingungen geregelt. In dem Fall gilt wieder:
Der Invaliditätsgrad richtet sich
- nach der Gliedertaxe (Ziffer 2.1.2.2.1) sofern die betroffenen Körperteile oder Sinnesorgane dort genannt sind
- ansonsten danach, in welchem Unfang die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist (Ziffer 2.1.2.2.2.)”
Fraglich ist nun, mit wie viel Prozent die LVM einen der Därme bemisst. Im Zweifel wird so etwas dann vor Gericht entschieden, da es in den Bedingungen nicht geregelt ist.
Lungenflügel
Der Verlust oder die Funktionsunfähigkeit eines Lungenflügels infolge eines Unfalls ist bei der LVM leider nicht versichert. In dem Fall gilt wieder:
Der Invaliditätsgrad richtet sich
- nach der Gliedertaxe (Ziffer 2.1.2.2.1) sofern die betroffenen Körperteile oder Sinnesorgane dort genannt sind
- ansonsten danach, in welchem Unfang die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist (Ziffer 2.1.2.2.2.)”
Fraglich ist nun, mit wie viel Prozent die LVM einen Lungenflügel bemisst. Im Zweifel wird so etwas dann vor Gericht entschieden, da es in den Bedingungen nicht geregelt ist.
Gallenblase
Der Verlust oder die Funktionsunfähigkeit des Magens infolge eines Unfalls ist bei der LVM leider nicht versichert. In dem Fall gilt wieder:
Der Invaliditätsgrad richtet sich
- nach der Gliedertaxe (Ziffer 2.1.2.2.1) sofern die betroffenen Körperteile oder Sinnesorgane dort genannt sind
- ansonsten danach, in welchem Unfang die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist (Ziffer 2.1.2.2.2.)”
Fraglich ist nun, mit wie viel Prozent die LVM die Gallenblase bemisst. Im Zweifel wird so etwas dann vor Gericht entschieden, da es in den Bedingungen nicht geregelt ist.
Magen
Auch der Verlust oder die Funktionsunfähigkeit des Magens infolge eines Unfalls sind bei der LVM laut Gliedertaxe leider ebenfalls nicht mitversichert. In dem Fall gilt wieder:
Der Invaliditätsgrad richtet sich
- nach der Gliedertaxe (Ziffer 2.1.2.2.1) sofern die betroffenen Körperteile oder Sinnesorgane dort genannt sind
- ansonsten danach, in welchem Unfang die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist (Ziffer 2.1.2.2.2.)”
Fraglich ist nun, mit wie viel Prozent die LVM den Magen bemisst. Im Zweifel wird so etwas dann vor Gericht entschieden, da es in den Bedingungen nicht geregelt ist.
Leber
Der Verlust oder die Funktionsunfähigkeit der Leber infolge eines Unfalls ist bei der LVM leider nicht versichert.
In dem Fall gilt wieder:
Der Invaliditätsgrad richtet sich
- nach der Gliedertaxe (Ziffer 2.1.2.2.1) sofern die betroffenen Körperteile oder Sinnesorgane dort genannt sind
- ansonsten danach, in welchem Unfang die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist (Ziffer 2.1.2.2.2.)”
Fraglich ist nun, mit wie viel Prozent die LVM die Leber bemisst. Im Zweifel wird so etwas dann vor Gericht entschieden, da es in den Bedingungen nicht geregelt ist.
Bauchspeicheldrüse
Der Verlust oder die Funktionsunfähigkeit der Bauspeicheldrüse infolge eines Unfalls ist bei der LVM leider nicht versichert. In dem Fall gilt wieder:
Der Invaliditätsgrad richtet sich
- nach der Gliedertaxe (Ziffer 2.1.2.2.1) sofern die betroffenen Körperteile oder Sinnesorgane dort genannt sind
- ansonsten danach, in welchem Unfang die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist (Ziffer 2.1.2.2.2.)”
Fraglich ist nun, mit wie viel Prozent die LVM die Bauchspeicheldrüse bemisst. Im Zweifel wird so etwas dann vor Gericht entschieden, da es in den Bedingungen nicht geregelt ist.
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Zusammenfassung
1.) Hauptunfallursachen – 61/100 Punkte
Leider kann die LVM mit der Unfallversicherung die Leistung kürzen, wenn eine Vorerkrankung einen Unfall zu mehr als 40% verschuldet hat. Darüber hinaus sind Vergiftungen nur mangelhaft versichert und Schäden durch Explosions-, Schall- oder sonstige Druckwellen sind ebenfalls nicht mitversichert. Andere Versicherungen schneiden hier deutlich besser ab. Da einige weitere wichtige Punkte in dieser Kategorie fehlen, bekommt die LVM daher hier nur 61/100 Punkte.
2.) Bewusstseinsstörungen – 15/100 Punkte
Einige Bewusstseinsstörungen sind leider nicht versichert. Besonders gravierend finden wir den Punkt Ohnmachtsanfälle. Das bedeutet: Wird einem schwindelig, man fällt in Ohnmacht und baut einen Unfall – kein Geld von der LVM im schlimmsten Fall. Aufgrund der vielen fehlenden Bewusstseinsstörungen gibt es hier deutlich bessere Tarife. Die LVM erhält hier 15/100 Punkte.
3.) Infektionskrankheiten – 7,5/100 Punkte
Hier schneidet die LVM leider besonders schlecht ab. Im Vergleich zu anderen Unfallversicherungen sind kaum Infektionskrankheiten versichert, nur 3 an der Zahl, der Rest nur bei Ausübung der beruflichen Tätigkeit und weiteren grenzwertigen Bedingungen. Invaliditäten durch gewisse Krankheiten sind also für die meisten nicht versichert. Andere Versicherungen versichern hier teilweise 30 oder mehr Infektionskrankheiten. Hier sollte dringend nachgebessert werden! Da wir pro Infektionskrankheit 2,5 Punkte vergeben, erhält die LVM leider nur 7,5/100 Punkte.
4.) Sonstige Leistungen – 40/100 Punkte
Sonstige Leistungen sind ein weiterer Bereich, in dem die LVM unter der 50% – Schwelle landet. Hierzu zählen beispielsweise Leistungen für kosmetische Operationen, Zahnersatz oder der behindertengerechte Umbau eines PKW. Für letzteres gibt es dadurch, dass diese Leistungen verrechnet werden, praktisch nichts von der LVM. Zahnersatz ist mit 10.000 Euro pro Zahn sehr mangelhaft kalkuliert (Vergleich: ein hochwertiger Zahnersatz kostet schnell mal 2.000-2.500 Euro). Die LVM erhält hier 40/100 Punkte.
5.) Gliedertaxe – 37/100 Punkte
Die Gliedertaxe bemisst in den Versicherungsbedingungen den Grad der Invalidität. Bei der LVM bedeutet das beispielsweise: Verliert man einen Arm unterhalb des Ellenbogengelenks oder wird dieser Teil funktionsfähig, bekommt man einen Invaliditätsgrad von 60% zugesprochen. Gute Tarife bei anderen Gesellschaften schreiben einem hier 80% Invalidität zu – im Schadenfall gibt es also deutlich weniger Geld bei der LVM. Die LVM erhält hier 37/100 Punkte.
Fazit:
Insgesamt schafft es die LVM mit ihrer Unfallversicherung mit dem Baustein “BB erweiterter Unfallschutz 2021” nicht über unsere 50 % Hürde und bekommt daher die Schulnote ungenügend.
Besonders schade finden wir, dass der Tarif trotz Update in 2021 die großen Mängel nicht behoben hat. Hier haben wir uns deutliche Leistungsverbesserungen erhofft.
Aus unserer Sicht ist der Unfallversicherungstarif der LVM mit einem Scoring von 40 von 100 möglichen Punkten nicht empfehlenswert – oder würden Sie in ein Auto steigen, dessen Funktionen zu 60 % nicht existieren?
Es gibt im Bereich der Unfallversicherung definitiv Gesellschaften, die ein besseres Preis-Leistungsverhältnis und qualitativ bessere Bedingungen aufweisen.
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